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    Kostenerattungsprinzip- versichert wie ein Privatpatient

    Von admin | 20.März 2009

    Seit einigen Jahrenist es Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen möglich das Kostenerstattungsprinzip anstatt des bekannten Sachleistungsprinzips zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip wird bei der gesetzlichen Krankenkasse für mindestens 12 Monate beantragt und führt dazu, dass das Versicherungsmitglied beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt wird. Der Arzt hingegen erhält sein Honarar nicht mehr von der Krankenkasse wie üblich, sondern stellt dem Patienten eine Privatrechnung aus, die sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte orientiert. Da diese Rechnung in den meisten Fällen deutlich höher ausfällt als die Erstattung, die der Arzt normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten würde, ist es sinnvoll eine spezielle ambulante Zusatzversicherung abzuschließen, die für eventuelle Zusatzkosten aufkommt. Diese Differenzkosten fallen in den meisten Fällen an und sind im Prinzip der Grund für die bessere Behandlung wie ein Privatpatient durch den Arzt. Das Kostenerstattungsprinzip lässt sich auch seperat für einzelne Kinder, die ja meist in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind, wählen. So wird das Kind Privatpatient und erhält dadurch den damit zusammenhängenden hochwertigen Versicherungsschutz auf Privatniveau. Da die sogenannten ambulanten Zusatzversicherungen, die mit dem Kostenerstattungsprinzip kombiniert werden müssen gerade für Kinder sehr günstig sind, ist eine Absicherung hier besonders empfehlenswert. Zudem sind Kinder in den meisten Fällen gesundheitlich noch topfit, so dass eine Absicherung durch eventuell vorhandene Vorerkrankungen nicht erschwert wird. Viele gesetzlich Versicherte klagen des öfteren über die geringen Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Um jedoch bessere Leistungen zu erhalten, überlegen sich viele Personen, ob es nicht sinnvoll wäre eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Was sie jedoch oft nicht bedenken, ist der Umstand, dass eine einfache Krankenzusatzversicherung, die es meist schon für einen sehr geringen Beitrag im Monat gibt, allenfalls die Selbstbehalte erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Unter anderem die Praxisgebühr oder Rezeptgebühren. Eine bessere medizinische Versorgung wird aber durch diese Krankenzusatzversicherungen nicht ermöglicht. Der Grund ist einfach: Im Gegensatz zum Kassenpatienten, schreibt ein Arzt einem Privatpatienten eine Privatrechnung, die sich an seinen erbrachten Leistungen und Behandlung orientiert. Das dadruch ermöglichte bessere Behandlungsniveau kostet natürlich auch mehr. Das zusätzliche Arzt-Honorar wird aber nur von speziellen Krankenzusatzversicherungen, die mit dem Kostenerstattungsprinzip funktionieren, erbracht. Eine einfache herkömmliche Krankenzusatzversicherung, wie sie nicht selten auch von den Krankenkassen vermittelt wird, ist mit einem solch hochwertigen Versicherungsschutz für den ambulanten Bereich in keiner Weise vergleichbar. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz kostet zwar etwas mehr als beispielsweise eine simple Heilpraktikerversicherung oder eine Krankenzusatzversicherung, die nur Brillen erstatet, doch im Gegensatz zu derartigen Zusatzversicherungen, sichert eine ambulante Krankenzusatzversicherung der versicherten Person eine lebenslange hochwertige medizinsche Behandlung auf Privatniveau. So ein Schutz kann gerade im Krankheitsfall nicht mit Geld aufgewogen werden, da die Behandlung, beispielsweise durch Privatärzte oder spezielle Ärzte für Naturheilverfahren über Erfolg oder Misserfolg einer Behandlung entscheiden kann und daher lebenswichtig ist. Seit 2004 ist es gesetzlich versicherten Personen möglich das Kostenerstattungsprinzip statt des bekannten Sachleistungsprinzips zu wählen. Das Kostenerstattungsprinzip muss bei der gesetzlichen Krankenkasse für mindestens 12 Monate beantragt werden und führt dazu, dass der zu behandelnde Arzt einen als Privatpatienten behandelt. Er erhält sein Honarar nicht mehr von der Krankenkasse, sondern stellt dem Patienten eine Privatrechnung aus, die sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte orientiert. Da diese Rechnung natürlich höher ausfällt als die Bezahlung, die der Arzt normalerweise von der Krankenkasse erhalten hätte, ist es sinnvoll eine spezielle ambulante Zusatzversicherung abzuschließen, die für eventuelle Zusatzkosten aufkommt. Das Kostenerstattungsprinzip lässt sich auch einzeln für Kinder, die meist in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind, beantragen. So wird das Kind Privatpatient und genießt den damit zusammenhängenden hochwertigen Behandlungsstandard auf Privatniveau. Da die sogenannten ambulanten Zusatzversicherungen, die mit dem Kostenerstattungsprinzip funktionieren gerade für Kinder sehr günstig sind, ist eine Absicherung hier noch sinnvoll. Zudem sind Kinder in den meisten Fällen noch nicht gesundheitlich vorbelastet, so dass der Gesundheitszustand einer Absicherung nicht im Wege steht. Viele gesetzlich Versicherte klagen über die schlechten Versicherungsbedingungen der gesetzlichen Krankenkassen, sowie den niedrigen Behandlungsstandard, zu dem dies führt. Um diesbezüglich bessere Leistungen zu erhalten, erwägen viele Personen den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Was sie jedoch oft nicht wissen, ist die Tatsache, dass eine einfache Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat, allenfalls die Eigenbeteiligungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. Eine bessere medizinische Versorgung garantieren diese Krankenzusatzversicherungen bei weitem nicht. Denn im Gegensatz zum Kassenpatienten, schreibt ein Arzt einem Privatpatienten eine Rechnung, die sich an seinen genauen erbrachten Leistungen orientiert. Die damit verbundene bessere Behandlung kostet natürlich auch mehr Geld. Dieses zusätzliche Honorar wird jedoch nur von speziellen Krankenzusatzversicherungen, die mit dem Kostenerstattungsprinzip funktionieren, erbracht. Eine einfache herkömmliche Zusatzversicherung, wie sie vielfach auch von den Krankenkassen vermittelt wird, ist mit einem derartig hochwertigen Versicherungsschutz in keiner Weise vergleichbar. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz kostet zwar mehr als eine einfache Heilpraktikerversicherung oder eine Brillenversicherung, doch im Gegensatz zu diesen Tarifen, sichert eine ambulante Krankenzusatzversicherung seinem Inhaber eine lebenslange medizinsche Versorgung auf Privatniveau. Soetwas kann gerade im Krankheitsfall nicht mit Geld aufgewogen werden, denn die Behandlung, beispielsweise durch Privatärzte oder spezielle Ärzte für Naturheilverfahren kann über Leben und Tod entscheiden.

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    Topics: Versicherungen | Kommentare deaktiviert für Kostenerattungsprinzip- versichert wie ein Privatpatient

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