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    Geregelte Übernahme eines Unternehmens

    Von admin | 5.Dezember 2008

    Eine Unternehmensnachfolge zu finden ist immer relativ schwer. Größtenteils kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, weil der noch aktuelle Unternehmensbesitzer altersbedingt aus dem Unternehmen ausscheiden muss. Dann sollte schon im Vorfeld über eine geeignete Lösung nachgedacht werden, sodass der Unternehmenskauf ohne großen Aufwand verläuft. Primär sollte zusammen gerechnet werden, welchen finanziellen Wert die Firma letztlich vorweisen kann. Dabei ist es oftmals nicht ratsam, einzig auf eigene Prüfer zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu setzen, da diese oft nicht richtig berechnet werden. Besser ist es, einen nicht aus der Firma kommenden Gutachter zu ordern, sodass der denkbare Erwerber bei dem Firmenverkauf nicht über den Tisch gezogen wird. Außerdem sollte die Firma wirtschaftlich rentabel wirtschaften, sodass letztlich ein Verkauf denkbar wird. Arbeitet die Firma nciht finanziell lukrativ, sollte eher über eine einfache Schließung nachgedacht werden. Arbeitet die Firma im Allgemeinen profitabel, indess nur sehr gering, können neue Finanzen notwendig sein, um die Firma wirtschaftlich erfolgreicher führen zu können. Beim Anbieten eines Betriebes sollte zudem vorher gründlich besprochen werden, was für Kenntnisse der kommende Chef haben soll. Der alte Besitzer sollte vorher eine Beschreibung der Stelle verfassen, in dem er gründlich bestimmt, was für Qualifikationen der kommende Chef mitbringen soll. Auf diese Weise kann man Hindernisse bereits im Vornherein ausgezeichnet angehen und es gibt am Ende keine Streitigkeiten über die Organisation der Firma. Der alte Unternehmensbesitzer sollte außerdem klarstellen, was für rechtlichen Konsequenzen ein Verkauf mit sich zieht und ob es vll. sogar gut wäre, dem aktuellen Unternehmensbesitzer eine ändernde Anpassung der Firmenform näher zu bringen. Falls der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es fast immer sinnvoll, einen nicht aus der Firma kommenden Beirat zur Hilfe zu ziehen. Dieser kann beobachtend in die Abläufe einschreiten und offene Fragen klären, welche während des Vorgangs vorkommen. Besonders sinnvoll ist ein Unternehmensbeirat, wenn der vorherige Eigner darüber hinaus nach der amtlichen Veräußerung einen kleinen Firmenanteil und an den Entscheidungen im Unternehmen nehmen möchte oder nicht sofort alle Befugnisse auf den neuen Inhaber übereignet werden sollen. Das Prüforgan ist im Allgemeinen frei bestimmbar, es preist sich indess an, Menschen aus dem nahestehenden sozialen Umfeld des Unternehmens zu bestimmen. Das könnte zum Beispiel der externe Steuerfachmann, eine Person der Hausbank oder darüber hinaus ein geprüfter Unternehmensberater sein. Letzterer ist indess vor allem eine wirtschaftliche Entscheidung, günstig sind diese "Helfer" oftmals leider nicht.

    Author admin

    Topics: Arbeit | Kommentare deaktiviert für Geregelte Übernahme eines Unternehmens

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