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    Die Restschuldversicherung und der Zahlungsausfall!

    Von admin | 26.August 2010

    Kreditgeschäfte beeinflussen einen beachtlichen Teil unserer Wirtschaft. Sie kommen überall zum Einsatz, wo Investitionen getätigt werden müssen, die einen herkömmlichen finanziellen Rahmen sprengen würden. Dabei muss es sich nicht immer um ein Auto oder sogar ein Haus handeln. Auch moderne Fernsehgeräte, wie sie heute in fast hallen Haushalten zu finden sind, übersteigen nicht selten den zur Verfügung stehenden Rahmen.

    Eine Anzahlung in Verbindung mit einer Ratenzahlung, die meist monatlich zu erfolgen hat und auf welche noch Zinsen verrechnet werden, ist im Prinzip dann auch nichts anderes als ein Kredit.

    Die Geschäfte haben neben den Banken und Kreditinstituten natürlich vor langer Zeit festgestellt, dass das Geschäft mit dem geliehenen Geld zum einen recht einträglich und zum anderen auch vonnöten ist – selbst Handyverträge sind im Prinzip nichts anderes als Kredite, bei denen zum Teil auch das kostengünstig oder sogar gratis zur Verfügung gestellte Grundgerät abbezahlt wird.

    Nichtsdestoweniger gibt es weltweit täglich auch Kredite, bei denen es zu einem Zahlungsausfall kommt, was natürlich für den Kreditgeber äußerst unangenehm ist und im schlimmsten Fall auch zum Konkurs führen kann, sofern falsch kalkuliert und ein zu hohes Risiko eingegangen wurde – sollte bekannt vorkommen!

    Deshalb gibt es unterschiedliche Maßnahmen, um die Kreditpartner vor solchen Schadensfällen zu bewahren. Dazu gehört zum einen die Schufa, welche im Prinzip ein Leumundszeugnis für die Kreditgeber ausstellt, welches das Kreditverhalten der Vergangenheit bzw. etwaige Zahlungsausfälle bei früheren Geschäften offen legt und zum anderen auch die Möglichkeit, eine Restschuldversicherung abzuschließen.

    Selbige hat die Aufgabe, den Kreditgeber im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles und der damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit vor Zahlungsausfällen zu bewahren. Auch unerwartete Todesfälle können auf diese Art und Weise mit in die Versicherung aufgenommen werden.

    Die offenen Gebühren und Beträge werden dann im Unglücksfall von der jeweiligen Versicherung getragen, wobei es nicht selten vorkommt, dass die im Vorfeld anfallenden Gebühren dem Kunden verrechnet werden.

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    Author admin

    Topics: Finanzen & Wirtschaft | Kommentare deaktiviert für Die Restschuldversicherung und der Zahlungsausfall!

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