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    Mietmängel – Der ewige Streit zwischen Mieter und Vermieter

    Von admin | 18.Juli 2009

    In der Regel treten zwischen dem Mieter und dem Vermieter nur selten Streitigkeiten aufgrund der Miethöhe auf. Doch insbesondere falls Schäden oder Mängel an der Wohnung beziehungsweise an dem Haus auftreten, erhebt der Mieter oftmals Ansprüche gegenüber dem Vermieter, die Mietkosten zu senken. Dies bezeichnet man allgemein als Mietminderung. Gesetzlich ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Immobilie bzw. das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand bei der Abnahme zu übergeben und diese auch so zu erhalten. Treten Mängel an der Wohnung oder Haus auf, muss der Vermieter diese beseitigen, es sei denn, diese Mängel wurden vom derzeitigen Mieter verursacht. Für die Zeit bis zur Wiederherstellung des einwandfreien Zustandes der Immobilie, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen. Diese wird in Prozent zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und im schlimmsten Falle gerichtlich durchgesetzt. Ob eine Mietminderung vorliegt muss oft ein Gutachter feststellen, da sich meist der Vermieter (verständlicherweise) um eine Mietminderung drücken will. Weiterhin ist zu klären ob ein Mangel an dem eigentlichen Mietobjekt besteht, beispielsweise übel riechende Abflüsse, fehlende oder defekte Beheizbarkeit, Schimmel, undichte Fenster, rostiges Leitungswasser sowie Ungeziefer, oder ob eine Mietminderung durch äußere Faktoren (Baulärm, störende Gerüche durch Restaurants etc., Lärm durch anderer Mieter und so weiter) vorliegt. Im ersten Fall muss der Vermieter die Wohnung nur dann fachgerecht modernisieren lassen, wenn auch ein entsprechendes gesundheitliches Risiko für die Mieter besteht. Ansonsten wird die Miete auf jeden Fall gekürzt. Stellt der Mieter den Antrag auf eine Mietkürzung, so darf dem Mieter beim Abschließen des Mietvertrags nicht bewusst gewesen sein, das bereits Mängel an dem Objekt bestehen. Wurde er deutlich darauf hingewiesen (schriftlich im Vertrag), er allerdings ohne Anstand diesen unterschrieb und nicht auf eine Mietkürzung bestand, so hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Mietkürzung. Außerdem muss der Mieter, falls er den Antrag auf Mietkürzung stellt, kein Bedenken vor gerichtlichen Strafen haben.

    Author admin

    Topics: Allgemein | Kommentare deaktiviert für Mietmängel – Der ewige Streit zwischen Mieter und Vermieter

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